Statuten

Präambel

Die Logistics Hall of Fame ehrt international Persönlichkeiten, die sich um die Weiterentwicklung von Logistik und Supply Chain Management außergewöhnlich verdient gemacht haben. Legenden der Logistik.

Hoch verdiente Manager, Berater, Wissenschaftler, Politiker und Persönlichkeiten der Geschichte sollen nicht in Vergessenheit geraten. Ihre Leistungen für die Logistik sollen mit dieser ewigen Ruhmeshalle auch künftigen Generationen von Logistikern in Erinnerung gerufen werden.

Die Logistics Hall of Fame hat sich zum Ziel gesetzt, herausragende Leistungen in der Logistik zu dokumentieren, ihre Macher auszuzeichnen sowie Innovationen anzustoßen und zu fördern. Sie will die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Logistik in die Öffentlichkeit tragen und dadurch zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Imageverbesserung der gesamten Logistikbranche beitragen. 

Die Logistics Hall of Fame wurde von Anita Würmser initiiert und am 18. September 2003 gegründet und ist unter www.logisticshalloffame.net jederzeit kostenlos zugänglich.

Die Logistics Hall of Fame ist eine eingetragene Marke®.

 

§ 1 Aufnahme in die Logistics Hall of Fame

In die Logistics Hall of Fame können Männer und Frauen jedes Alters (auch bereits Verstorbene) aufgenommen werden, die durch eine in erster Linie von ihm/ihr durchgeführte oder verantwortete gesellschaftliche, organisatorische, technische, wissenschaftliche oder betriebswirtschaftliche Leistung die Logistik entscheidend in ihrer Entwicklung vorangebracht haben. Sie sind die Legenden der Logistik. Die Leistung muss nachhaltig positive Auswirkungen auf die logistische Leistungsfähigkeit einer größeren Gruppe von Unternehmen oder Institutionen haben. Jährlich wird in der Regel eine Person oder Personengruppe aufgenommen. Sofern für eine herausragende Leistung kein Urheber zweifelsfrei zu ermitteln ist, kann die Leistung an sich in die Logistics Hall of Fame aufgenommen werden. Die Ehrung wird in der Regel einmal jährlich vergeben.

§ 2 Bewerbung und Nominierung

Vorschläge oder Bewerbungen für die Aufnahme in die Logistics Hall of Fame sind per Internetformular unter www.logisticshalloffame.net schriftlich einzureichen.

Es existieren keine Einschränkungen bei der Vorschlagsberechtigung. Jede Person ist vorschlagsberechtigt und kann sich selbst bewerben oder Dritte zur Aufnahme in die Logistics Hall of Fame vorschlagen. Auch Abteilungen, Forschungsinstitute, Verbände, Projektgruppen oder sonstige Gruppen können sich bewerben oder vorgeschlagen werden. In die Logistics Hall of Fame ziehen jedoch keine abstrakten Gruppen, sondern immer konkrete Personen ein. Die Jury bewertet die Leistung jeder einzelnen Person aus der Gruppe. Genügt die Leistung nur einer Person nicht den Anforderungen, scheidet die gesamte Gruppe aus. Jede Einreichung wird unabhängig vom Einreicher gleich behandelt.

Das Council bestimmt im ersten Wahlgang aus allen eingegangenen Vorschlägen jährlich bis zu zehn Kandidaten, die der Jury zur Entscheidung über die Aufnahme in die Logistics Hall of Fame vorgelegt werden. Das Council spricht eine Wahlempfehlung für die Jury aus.

Vorschläge und Nominierungen sind geheim und ausschließlich dem Council und der Jury zugänglich.

§ 3 Wahl der Mitglieder

Die Wahl erfolgt geheim.

Die Jury wählt aus der Gruppe der Nominierten einen Kandidaten, der/die in die Logistics Hall of Fame aufgenommen werden soll. Jedes Jury-Mitglied vergibt nach Prüfung der Bewerbungen schriftlich eine Rangfolge. An Position 1. der Rangfolge setzt das Jury-Mitglied die/den Nominierte(n), die/der es ihrer/seiner Meinung nach laut §1 am meisten verdient hat, in die Logistics Hall of Fame aufgenommen zu werden. An Position 10. (beziehungsweise Anzahl der Nominierten) dieser Rangfolge steht die/der Nominierte, die/der es nach Meinung des Jury-Mitglieds gemäß §1 am wenigsten verdient hat, in die Logistics Hall of Fame aufgenommen zu werden. Die Positionen dazwischen werden entsprechend besetzt. Jede Rangnummer darf nur einmal von jedem Jury-Mitglied vergeben werden. Die Wertung wird per Internet auf einem Wertungsformular vorgenommen, zu dem ausschließlich die Mitglieder der Jury Zugang erhalten.

Aus allen Rangfolgen der Jury-Mitglieder wird eine Rangfolge gebildet. Die/der Bestplatzierte zieht in die Logistics Hall of Fame ein.

Erreicht kein/e Kandidat/in die einfache Mehrheit, dann ziehen die punktgleich besten in die Logistics Hall of Fame ein.

§ 4 Logistics Hall of Fame-Council und Berufung

Das Council bestimmt im ersten Wahlgang aus allen Vorschlägen bis zu zehn Kandidaten, die der Jury zur Wahl vorgelegt werden. Das Council erstellt zudem eine Rangfolge, die der Jury als Wahlempfehlung dient.

Die Mitglieder des Councils werden aus den Reihen der Jury berufen. Darüber hinaus können Experten in das Council berufen werden. Die Mitgliedschaft im Council ist an die Funktion gebunden, sie endet automatisch mit der jeweiligen Wahlperiode oder dem Ausscheiden aus einem Amt oder der beruflichen Funktion.

Sollte ein Mitglied des Councils für die Aufnahme in die Logistics Hall of Fame vorgeschlagen werden, so scheidet sie/er automatisch für die Dauer der betreffenden Wahlperiode aus dem Gremmium aus. Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall mit dem Datum des Vorschlags.

§ 5 Jury-Mitgliedschaft und Berufung

Die Jury setzt sich aus internationalen Experten der Logistikbranche zusammen. Sie wählen jährlich das neue Mitglied der Logistics Hall of Fame und repräsentieren die Organisation in der Öffentlichkeit. Jedes Jury-Mitglied unterstützt und fördert die Ziele der Logistics Hall of Fame.

Zu den Aufgaben der Jury gehört:

  • Wahl des neuen Mitglieds
  • Vertretung der Logistics Hall of Fame in der Öffentlichkeit
  • Erzeugung von Öffentlichkeit
  • Vorschlag neuer Jury-Mitglieder beziehungsweise Wiederbesetzung von Jury-Sitzen nach dem Ausscheiden von Mitgliedern
  • Vorschlag von geeigneten Kandidaten/innen für die Logistics Hall of Fame

Die Mitglieder der Jury werden berufen. Die Mitgliedschaft in der Jury ist an die Funktion gebunden, sie endet automatisch mit dem Ausscheiden aus einem Amt oder der beruflichen Funktion. Ein ausgeschiedenes Jury-Mitglied kann nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens sechs Monaten wieder in die Jury berufen werden.

Sollte ein Mitglied der Jury für die Aufnahme in die Logistics Hall of Fame nominiert werden, so scheidet er/sie automatisch für die Dauer der betreffenden Wahlperiode aus der Jury aus. Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall mit dem Datum des Vorschlags und beginnt wieder nach Bekanntgabe der neuen Mitglieder.

§ 6 Geheimhaltung

Die Mitglieder der Jury und des Councils verpflichten sich, die vorgeschlagenen und nominierten Persönlichkeiten geheim zu halten und die ihnen zugänglichen Unterlagen nicht an Dritte weiterzureichen.

§ 7 Außerordentlicher Ausschluss aus der Jury oder dem Council

Der außerordentliche Ausschluss aus der Jury oder dem Council ist auf besonderen Antrag (Schriftform an die/den Geschäftsführenden Jury-Vorsitzende(n) möglich. Er kann erfolgen, wenn ein Mitglied

  • das Wahlrecht vernachlässigt oder mehrmals nicht wahrnimmt
  • die Geheimhaltungsregel missachtet
  • die Statuten der Logistics Hall of Fame missachtet

§ 8 Geschäftsführende/r Jury-Vorsitzende/r

Der/die Geschäftsführende Jury-Vorsitzende ist ein ordentliches Mitglied der Jury und verfügt über ein Stimmrecht. Darüber hinaus steuert er/sie alle Aktivitäten und Geschäfte der Logistics Hall of Fame-Organisation.

Zu den Pflichten der/des Geschäftsführenden Jury-Vorsitzenden gehören alle organisatorischen und repräsentativen Aufgaben sowie Kommunikationsaufgaben der Logistics Hall of Fame-Organisation. Dazu zählen:

  • der operative Betrieb und Steuerung aller Aktivitäten der Logistics Hall of Fame
  • die operative Durchführung der Wahl und aller damit verbundenen Kommunikations- und Organisationsaufgaben
  • die Einberufung und Leitung von Sitzungen
  • Ansprechpartner für Kooperationspartner
  • der Betrieb der Website
  • die Steuerung der internen und externen Kommunikation (Information der Gremien, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
  • die formelle Einladung neuer Jury-Mitglieder
  • Überwachung der Statuten
  • die Verwaltung des Budgets

§ 9 Wahlkommission

Der/die WahlkommissarIn wird von dem/der Geschäftsführenden Jury-Vorsitzenden berufen. Sie/er überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

§ 10 Dauer der Mitgliedschaft und Ausschluss aus der Logistics Hall of Fame

Die Mitgliedschaft in der Logistics Hall of Fame ist ewig.

Unter besonderen Umständen kann die absolute Mehrheit der Jury ein Mitglied der Logistics Hall of Fame ausschließen. Ein solcher Ausschluss bedarf eines mehrstufigen Verfahrens:

  • Fachkundige Prüfung der Gründe für den Ausschluss
  • Aussprache im Nominierungs-Komitee
  • Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen der Jury

Ein Ausschlussantrag ist in Schriftform an die/den Geschäftsführende(n) Jury-Vorsitzende(n) zu richten.

§ 11 Sonstiges

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

München, im Dezember 2018

Unterstützerkreis

  • 24/7 GmbH
  • AEB
  • Baumann Paletten
  • BLG LOGISTICS
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  • Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung
  • Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik
  • Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK)
  • Bundesverband Spedition und Logistik e. V. (DSLV)
  • Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik
  • Bundesvereinigung Logistik
  • BUSINESS+LOGISTIC
  • COYOTE LOGISTICS
  • Deutsches Verkehrsforum
  • Duisburger Hafen AG
  • European Pallet Association e.V. (EPAL)
  • Exotec
  • Förderverein Logistics Alliance Germany e.V.
  • Fritz Institute
  • GARBE Industrial Real Estate
  • Gebrüder Weiss
  • Goldbeck
  • HIAB
  • impact media projects
  • International Road Transport Union
  • Internationale Föderation der Spediteur­organisationen
  • Interroll Gruppe
  • Krone
  • Lebensmittel Zeitung
  • LIP Invest
  • Locus Robotics
  • LOGISTIK-Kurier
  • LTG Landauer Transport- gesellschaft Doll
  • materialfluss
  • METRO LOGISTICS
  • pfenning-Gruppe
  • PSI Logistics
  • RIO - The Logistics Flow
  • Schnellecke Logistics
  • SCHUNCK GROUP
  • Seifert Logistics Group (SLG)
  • Setlog
  • SSI Schäfer
  • STILL (Stifter)
  • TGW Logistics Group
  • trans aktuell
  • Verband der Automobilindustrie
  • Wiltsche Fördersysteme
  • Winner Spedition
  • WISAG